Hertrich, Michael
Die gerichtliche Überprüfung von doppelfunktionalen Hoheitsakten der Polizei in Bayern
Reihe:
Akademische Abhandlung zu den Rechtswissenschaften
ISBN: 3-930324-65-2
1996
Preis: 41,90 €
160 Seiten
Abstract
Da die Polizei - hierunter wird im Rahmen dieses Titels nur die Vollzugspolizei verstanden, deren Aufgaben und Befugnisse in Bayern im Polizeiaufgabengesetz (PAG) geregelt sind (s. Art. 1 PAG) - sowohl mit der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wie mit der Mitwirkung bei der Strafverfolgung betraut ist, stellt sich die Frage, nach welchen gerichtsverfassungs- und verfahrensrechtlichen Normen sich die von Art 19 Abs. 4 GG gewährleistete gerichtliche Nachprüfung "doppel- funktionaler" Hoheitsakte - das sind solche, die sowohl der Gefahrenabwehr wie der Strafverfolgung dienen - bemißt.
In Betracht kommt der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten oder zu den ordentlichen Gerichten oder möglicherweise ein Beschreiten beider Rechtswege nebeneinander. Von entscheidender Bedeutung ist desweiteren die Beantwortung der Frage, welche materiell-rechtlichen Normen Maßstab für die Überprüfung solcher Hoheitsakte sind, die des Polizei- oder jene des Strafprozeßrechts. Da die Gerichte dazu neigen, einer Kontrolle derartiger polizeilicher Maßnahmen nur das für ihren Bereich einschlägige Recht zugrunde zu legen, nämlich entweder das Polizei- oder das Strafprozeßrecht, präjudiziert die Bestimmung des zulässigen Rechtswegs faktisch auch das als Prüfungsmaßstab heranzuziehende materielle Recht.
Zunächst wird der Begriff der doppelfunktionalen Polizeimaßnahme unter Berücksichtoigung ihrer einzelnen Merkmale herausgearbeitet und eine Definition formuliert. Anschließend prüft der Autor die Frage, welcher Rechtsweg zu deren gerichtlichen Überprüfung de lege lata eröffnet ist, wobei eine Verpflichtung der Polizei zur Begründung Ihrer Maßnahmen entwickelrt wird. Hinsichtlich des zur Anwendung gelangenden materiellen Rechts wird die in der vorstehend aufgeführten gerichtlichen Praxis liegende Verengung des Prüfungsmaßstabs kritisiert und im Blick auf § 17 Abs. 2 satz1 GVG i. d. F. von Art. 2 des Gesetzes vom 17.12.1990 (BGBl I, S. 2809) die Frage erörtert, ob nicht - gerade auch im Hinblick auf im Einzelfall durchaus bestehende Unterschiede der Befugniskataloge von Polizei- und Strafprozeßrecht - eine Kontrolle doppelfunktionaler polizeilicher Akte am Maßstab sowohl des Polizei- wie auch des Strafprozeßrechts geboten wäre.
Der anschließende rechtspolitische Teil befaßt sich mit der Frage, ob es sinnvoll und zulässig wäre, de lege ferenda einen einheitlichen Rechtsweg für die Kontrolle der Rechtmäßigkeit doppelfunktionaler Akte zu statuieren und welcher Regelungsort hierfür in Betracht käme.
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