Abstract
"Hyperlinks ermöglichen technisch eine Verknüpfung von Dokumenten im World Wide Web und stellen einen wichtigen Bestandteil der elektronischen Kommunikation über das Internet als neuem Medium dar. Da es sich um eine neuartige Form der Kommunikation handelt, hat sich mit der zunehmenden kommerziellen Nutzung des Internet auch die Frage der rechtlichen Einordnung von Hyperlinks gestellt. Wegen der praktischen Bedeutung gehört diese Frage zu den zentralen Problemen, die im Rahmen des sich entwickelnden sog. „Internetrechts“ diskutiert werden.
Bei der Frage, ob das Setzen von Hyperlinks eine Haftung begründen kann, ist die Frage der Zurechnung rechtswidriger Inhalte auf den „verlinkten“ Webseiten von einer möglichen Haftung für das Setzen des Hyperlinks selbst zu unterscheiden. Letzteres Problem steht im Mittelpunkt der Untersuchung von Herrn Claus, wobei er mit der Untersuchung von Urheberrecht, Datenbankherstellerrecht sowie Wettbewerbsrecht eine sinnvolle Eingrenzung der zu untersuchenden Rechtsbereiche getroffen hat.
In Aufsätzen und Praxis-Handbüchern wurde diese Frage bereits diskutiert, und auch die Rechtsprechung hat sich, insbesondere in der Paperboy-Entscheidung, mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Es fehlt bisher jedoch noch weitgehend an einer vertieften Untersuchung, die sowohl die sich stellenden teilweise schwierigen dogmatischen Probleme als auch die grundsätzliche Bedeutung der rechtlichen Behandlung von Hyperlinks für den immaterialgüterrechtlichen Interessenausgleich unter Berücksichtigung der Informationsfreiheit eingehender analysiert. Dieser Aufgabe hat sich der Verfasser mit der vorgelegten Arbeit gestellt."
(Univ. Prof. Dr. Andreas Wiebe, LL.M, Wirtschaftsuniversität Wien)
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