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Schaaf, Christian

Die Veräußerung einer Einzelanwaltspraxis



Reihe: Akademische Abhandlung zu den Rechtswissenschaften
ISBN 978-3-89700-387-3
2003
Preis: 44,90 €
382 Seiten

Buchcover


Abstract

Der Kauf einer Anwaltskanzlei war noch vor nicht allzu langer Zeit undenkbar, wurde doch die mit einem Verkauf einhergehende Kommerzialisierung einer freiberuflichen Praxis als standeswidrig angesehen. Diese Sichtweise ist mittlerweile überholt, gleichwohl bietet die Thematik weiterhin reichlich Stoff für eine vertiefte Auseinandersetzung.
Das Werk "Die Veräußerung einer Einzelanwaltspraxis"' von Christian Schaaf, eine von Grunewald betreute Kölner Dissertation, setzt nach einer knapp 70-seitigen Erörterung der zivilrechtlichen Grundlagen der Thematik - untersucht werden Gegenstand und Art des Vertrages bei einer Praxisveräußerung - einen dezidiert rechtsgeschichtlichen Schwerpunkt. Der Autor zeichnet auf mehr als 150 Seiten die historische Entwicklung der rechtlichen Bewertung von Praxisveräußerungsverträgen von der ersten ehrengerichtlichen Entscheidung des Jahres 1886 bis hin zu BGH-Urteilen der jüngeren Vergangenheit nach.
Schaaf beschränkt sich hierbei nicht auf die Darstellung der Rechtsprechung, er arbeitet vielmehr mit Hilfe von zahlreichen Beispielen und empirischem Material den Einfluss historischer Ereignisse auf die Entwicklungslinien der Rechtsprechung zur Praxisveräußerung heraus. Er stellt diese zudem in Bezug zu den - in Schaubildern dargestellten - Wirtschaftsdaten der Anwaltschaft und bietet auf diese Weise eine Fülle von rechtstatsächlichen Informationen, die weit über das hinausgehen, was der Titel der Arbeit nahe legen würde.
Besondere Schwerpunkte legt Schaaf auf die Erörterung der Zeit der Weimarer Republik, in der die sich dramatisch verschlechternde wirtschaftliche Lage der Anwaltschaft zu einer anhaltenden Diskussion über die Zulässigkeit von Kanzleiveräußerungen führte, und auf das Dritte Reich, während dessen Dauer die jüdischen Rechtsanwälte - rund 1/4 der Anwaltschaft - systematisch aus der Anwaltschaft vertrieben wurden. Schaaf untersucht, ob sich auch in Fragen der Praxisveräußerung Kammern, Rechtsprechung und Wissenschaftler vom nationalsozialistischen System instrumentalisieren ließen und ihre Sichtweise an einer möglichst "optimalen" Entrechtung der jüdischen Standeskollegen orientierten. Dieser These widerspricht Schaaf und tritt damit einer verbreiteten Gegenauffassung entgegen. Als Initialzündung zur Neubewertung der Zulässigkeit von Praxisveräußerungen sieht der Autor die Rechtsprechung zum Entschädigungsrecht, die eine Anwaltspraxis als Vermögen i. S. d. § 56 BEG auffasste. Den mühsamen, vierzigjährigen Prozess hin zum heutigen Status Quo zeichnet er im letzten Drittel seiner rechtsgeschichtlichen Darstellung nach.
Es schließen sich auf 130 Seiten Kapitel zu ausgewählten rechtlichen Fragen an, die im Rahmen der Praxisveräußerung virulent werden: Werbung (35 S.), Namensfortführung (15 S.), Geheimnisverrat durch Aktenübergabe (30 S.), Wettbewerbsverbote (50 S.).
Die gewonnenen Ergebnisse können hier nur angerissen werden: Schaaf plädiert für ein Recht Zur Namensfortführung auch beim Erwerb einer Einzelpraxis und verneint die Notwendigkeit der Einwilligung der Mandanten in die Aktenübergabe nach dem BDSG. Er sieht ferner durch Mandantenschutzklauseln das Recht auf freie Anwaltswahl als nicht verletzt an und bejaht die Zulässigkeit beschränkter Tätigkeitsverbote.
Eine interessante Arbeit mit einem etwas ungewöhnlichen Ansatz - der relativ gleichwertigen Gewichtung rechtsgeschichtlicher und rein rechtlicher Aspekte. Rechtsanwalt Matthias Kilian, Köln. AnwaltsBlatt, 7/2004, Seite 438



"Dieser Titel behandelt umfassend die rechtlichen und tatsächlichen Aspekte der Veräußerung einer Rechtsanwaltspraxis eines Einzelanwalts.
Insbesondere werden hierbei aktuelle werberechtliche Aspekte, die Fragen der Zulässigkeit der Namensfortführung. der Übergabe der Mandantenakten und des Umfanges von Wettbewerbsverboten dargestellt.
Hierneben wird die rechtshistorische Entwicklung der Zulässigkeit und Häufigkeit von Praxisveräußerungen bis in die Jetztzeit untersucht. In diesem Rahmen wird vor allem dem Schicksal der Praxen der vertriebenen jüdischen Rechtsanwälte nachgegangen."


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Die Veräußerung einer Einzelanwaltspraxis 44,90 €

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