Abstract
Den Anwalt, der sich mit der Vermarktung seiner Homepage beschäftigt, wird insbesondere die Auffindbarkeit seines Webauftritts durch eine "schlagkräftige" Internet-Adresse ("Domain") interessieren.
Besonderer Beliebtheit erfreuen sich logisch ableitbare Domains (sog. "generische Domains"), von denen zu vermuten ist, dass sie Internetuser auf das Geratewohl eingeben, weil sie hinter einer solchen Domain ein entsprechendes Angebot vermuten (z. B. www.[rechtsgebiet].de oder www.rechtsanwalt [Ort].de. Die zu Grunde liegenden Probleme nicht nur des Marken-, Namens-, Wettbewerbs- und Deliktsrechts, sondern auch des anwaltlichen Berufsrechts arbeitet Ralf Möbius in seiner Untersuchung "Die Zulässigkeit der Verwendung von generischen Domains unter besonderer Berücksichtigung des anwaltlichen Berufsrechts" heraus.
Hilfreich ist die - für eine Dissertation recht kurz ausgefallene - Untersuchung nicht nur, weil sie die nicht-anwaltsspezifische Domainrechtsprechung mit zahlreichen nicht veröffentlichten Entscheidungen nachzeichnet, sondern auch wegen der erstmaligen, wenn auch eher kursorischen Erörterung (15 Seiten) der berufsrechtlichen Implikationen einer solchen Domainverwendung und der Dokumentation von 12 Entscheidungen zu "Anwaltsdomains". Dr. M. Kilian, Rechtsanwalt.
AnwaltsBlatt, Deutscher Anwalt Verein, Mai/2004, Seite 302 - www.dav.de -
"Das vorliegende Werk erläutert zunächst die technischen und rechtlichen Voraussetzungen der Domainvergabe in Deutschland und stellt die Vorteile der Verwendung sogenannter ""sprechender"" oder beschreibender Domains dar, die mit wachsender Bedeutung des Internets immer noch Anlass zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen geben.
Nach der ausführlichen Darstellung der für derartige Streitigkeiten maßgeblichen Grundlagen des Namens- Marken- Wettbewerbs- und Deliktsrechts werden die darauf basierenden Gründe wesentlicher gerichtlicher Entscheidungen im Streit um beschreibende Domains zusammengefasst, analysiert und bewertet. Je nach Auslegung der Tatbestandsmerkmale ""Zuordnungsverwirrung"", ""guten Sitten"", ""Unterscheidungs- kraft"", ""Verwechslungsgefahr"" oder ""Irreführungsgefahr"" kommen die Gerichte zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen.
Weil an die werbende Außendarstellung von Rechtsanwaltskanzleien engere Maßstäbe als an herkömmliche Werbung angelegt werden, befasst sich ein weiteres Kapitel der Arbeit mit der Darstellung und der Auseinandersetzung mit den Grundsätzen anwaltlichen Berufsrechts im Hinblick auf die Möglichkeiten der Eigenwerbung mit Gattungsdomains.
Nachdem der Bundesgerichtshof erstmals Stellung zu den unterschiedlichen Ergebnissen instanzgerichtlicher Rechtsprechung in Bezug auf die Zulässigkeit der Verwendung von generischen Domains in der gewerblichen als auch der anwaltlichen Werbung genommen hat, stellt sich das Buch als Zusammenfassung eines interessanten Kapitels der Rechtsprechung als auch Grundlage für die rechtliche Einordnung der Werbung mit Gattungsdomains dar und wendet sich damit an Praktiker und am Domainrecht interessierte Internetnutzer."
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