Abstract
"Mit dem Schlagwort vom „Zivilprozessrecht als konkretisiertes Verfassungsrecht“ ist die grundlegende Thematik dieser Abhandlung angedeutet: Das - oft spannungsgeladene -Verhältnis zwischen Verfassungsrecht und Zivilverfahrensrecht ist ein hochbrisantes Thema in der aktuellen zivilprozessualen und rechtspolitischen Diskussion - und wird es auch in Zukunft bleiben dank der umfangreichen und stetig wachsenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf dem Gebiet des Zivilprozesses.
Ein kleiner Ausschnitt aus diesem Gesamtkomplex ist Gegenstand des vorliegenden Titels, der den Einfluss des Verfassungsrechts auf das Zivilprozessrecht anlässlich der „Großen Justizreform“, wie sie mit dem „Gesetz zur Reform des Zivilprozesses“ (ZPO-RG) realisiert wurde, beleuchtet. Am 01.01.2002 ist das ZPO-RG in Kraft getreten - rund 123 Jahre nach dem Inkrafttreten der Zivilprozessordnung. Die rechtspolitische und Zivilprozessrechtsdogmatische Kontroverse um Notwendigkeit und Ausgestaltung dieser ZPO-Novelle hat damit ihren (vorläufigen) Abschluss gefunden, wobei auffällt, dass verfassungsrechtliche Aspekte insgesamt nur beiläufig Eingang in die Reformdiskussion gefunden haben. Da eine eingehende verfassungsrechtliche Analyse des ZPO-RG noch nicht unternommen worden ist, ist es angesichts der bereits umgesetzten ZPO-Reform an der Zeit, sich auch mit den - bisher unbeachteten - verfassungsrechtlichen Implikationen des ZPO-RG zu beschäftigen. Insbesondere auf dem Gebiet des Revisionsrechts wird deutlich, dass diese „verfassungsrechtliche Dimension“ des „ZPO-RG“ große praktische Relevanz erlangen kann. Aus diesem Grund besteht auch für die mit der Rechtspraxis des Zivilprozesses befassten Rechtsanwender, allen voran Rechtsanwaltschaft und Richterschaft, Anlass, sich mit den verfassungsrechtlichen Aspekten der geltenden „neuen“ Zivilprozessordnung und Zivilgerichtsbarkeit einmal näher zu beschäftigen."
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