Abstract
Naturschutzgebiete im 21. Jahrhundert
Das stattliche Bändchen vereint 13 Beiträge, die auf verschiedenen Fachtagungen des IGUR im Jahre 2001 zu dieser Thematik geboten wurden. Anlass zu der Tagung im Oktober 2001, von der die meisten Vorträge stammen, war der Umzug des Studienarchivs Umweltgeschichte von Berlin nach Neubrandenburg und seine Neueröffnung, die mit der Gründung eines An-Instituts bei der Fachhochschule Neubrandenburg verbunden war.
Nach einer Eröffnungsansprache, in der er die über die Region hinaus bedeutungsvolle Einrichtung des Studienarchivs würdigte, gab der Umweltminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Prof. Dr. Methling, einen zusammen mit Dr. H. Zimmermann vorbereiteten Überblick über Geschichte, aktuellen Stand und Perspektive des Schutzgebietsgedankens in Mecklenburg-Vorpommern.
Prof. Dr. Weinitschke, ehemaliger Direktor des ILN, legte noch einmal die Prinzipien dar, nach denen in der 2. Hälfte des 20.Jh. in der DDR Naturschutzgebiete ausgewählt, gesichert und behandelt wurden, wobei er seiner Grundposition treu blieb, dass Naturschutzgebiete jeder Größenordnung ihre spezifische Bedeutung für die Erfüllung der Funktionen von NSG haben.
Prof. Dr. Albert Schmidt, ehemaliger Präsident der LOLF NRW und Vorsitzender der Stiftung Archiv, Forum und Museum zur Geschichte des Naturschutzes in Deutschland, behandelte den Gedanken des Schutzgebietssystems und die Möglichkeiten und Grenzen des Gebietsschutzes unter den Bedingungen bundesdeutschen und FU-Rechts in einem dicht besiedelten Bundesland. In der mehrstufigen Landschaftsplanung sieht er ein wichtiges neues Instrument für die Planung von Schutzgebietssystemen. 6,7 % der Fläche dieses Bundeslandes sind für das Netz Natura 2000 gemeldet, wobei die NSG-Ausweisung der Regelfall sein soll. Das europäische Naturschutzrecht habe den Naturschutz in Deutschland ein großes Stück nach vorn gebracht und ihn rechtlich gestärkt.
Prof. Dr. Czybulka, Universität Rostock und Landesvorsitzender des NABU Mecklenburg-Vorpommern, referierte über das Netz Natura 2000 in Mecklenburg-Vorpommern aus rechtlicher Sicht. Dieser spannende Beitrag sollte von jedem im Naturschutz des Landes Aktiven, besonders aber auch von der Gegenseite, verinnerlicht werden, zumal er (leider noch) brandaktuell ist. Hier wird erstmals eine Kurzfassung des Ringens der anerkannten Umweltverbände NABU und BUND um die Meldung und Ausweisung der FFH-Gebiete veröffentlicht. Wenn Mecklenburg-Vorpommern nur ganze 4,7 % terrestrischen und limnischen Landesanteils als existierende oder potenzielle Schutzgebiete gemeldet hat, von denen rund die Hälfte EU-Vogelschutzgebiete mit überaus weichem Schutzstatus sind, dann ist das beschämend.
Damit liegt Mecklenburg-Vorpommern flächenmäßig an letzter Stelle der vergleichbaren Bundesländer! Die naturschutzfachlichen Unterlagen für ein durch das EU-Recht gefordertes kohärentes System sind erarbeitet, aber die Politik blockiert. Demnach ist die bisherige Meldung nur Stückwerk.
Der Band enthält noch folgende Beiträge (in Stichworten): K-H. Großer: NSG in Brandenburg; G. Klafs: Zur Wertbeständigkeit von NSG; U. Meßner: 10 Jahre Müritz - Nationalpark; H. Ruthenberg: Das NSG Nonnenhof; E. Hemke: Erinnerungen an W. Gotsmann; H. Behrens, R. Bender, A. Köberle: Die Wanderausstellung "Naturschutz im Wandel"; H. Behrens, N. Franke: Zeittafel zur Geschichte des Naturschutzes in Deutschland.
Die Beiträge machen deutlich, dass Naturschutzgebiete immer noch das Kernstück aller Bemühungen um den Schutz der heimischen Natur sind und dies auch bleiben werden, wenn die Gesellschaft insgesamt die Bedingungen zu ihrer Erhaltung besser als bisher gewährleistet. Der ehrenamtliche Naturschutz hat eine hohe
Mitverantwortung. G. Klafs, NABU-Nachrichten, 4/2002
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