Abstract
Das Werk beschäftigt sich mit der Problematik der Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes auf die Interzessionsformen der Bürgschaft und des Schuldbeitritts im deutschen und im italienischen Recht. Die Thematik fand in Deutschland aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung rege Beachtung, und die kontroverse Diskussion in der Rechtslehre zur Rechtsprechung scheint nunmehr mit dem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2000 abzuebben. Gleichwohl hat die Problematik aus wissenschaftlicher Sicht nichts an Brisanz eingebüßt; das Ergebnis der Rechtsprechung überzeugt aus dogmatischer Sicht nicht.
Die Autorin versucht der Lösung rechtsvergleichend näherzukommen. Bekanntlich geht das Verbraucherkreditgesetz nicht nur auf seinen Vorläufer, das Abzahlungsgesetz, sondern auch auf eine Europäische Richtlinie zurück. Daher lag eine Betrachtung aus internationaler Sicht nahe. Die italienische Rechtsordnung bot sich für eine vergleichende Untersuchung aus historischen Erwägungen heraus an: Als Vertreterin der romanischen Rechtsfamilie stand das italienische Privatrecht seit seiner Kodifikation im Jahre 1865 französischen und deutsch-pandektischen Einflüssen offen gegenüber.
Beginnend mit dem deutschen Teil der Arbeit wird zunächst das deutsche Verbraucherkreditgesetz vorgestellt, wobei die Europäische Richtlinie, die es umzusetzen galt, als Maßstab angelegt wird. Probleme des Anwendungsbereiches des Gesetzes werden ausführlich erörtert. Sodann befasst sich das Werk mit den Interzessionsformen der Bürgschaft und des Schuldbeitritts. Beide Rechtsinstitute werden dogmatisch betrachtet, die Kasuistik der Rechtsprechung zu den beiden Interzessionsformen dargelegt und die Problematik erörtert, warum es einer analogen Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes bedarf.
Im anschließenden italienischen Teil verfährt die Autorin entsprechend. Vorgestellt werden zunächst die einschlägigen Artikel des „Testo unico in materia bancaria e creditizia“, einer Regelung des italienischen Rechts, die alle wesentlichen bankrechtlichen Vorschriften in sich vereint. Dabei wird stets im Hinblick auf die europarechtlichen Vorgaben überprüft, ob die Umsetzung diesen Standards genügt.
Im Anschluss daran werden die Rechtsgeschäfte vorgestellt, die denen der zuvor behandelten deutschen Rechtsinstitute – also Bürgschaft und Schuldbeitritt – zu entsprechen scheinen. Dabei werden die Eigenschaften dieser vier rechtsgeschäftlichen Typi, fideiussione, delegazione, espromissione und accollo herausgearbeitet und die Abweichungen zum deutschen Recht erörtert. Schlussendlich versucht die Autorin, anhand der insgesamt gefundenen Ergebnisse sowohl des deutschen als auch des italienischen Teils die Anwendbarkeit des Verbraucherkredites auf die Bürgschaft und den Schuldbeitritt dogmatisch zu begründen.
|