Abstract
Wenn ein Student der Rechtswissenschaften (cand. iur.), der bisher noch nicht einmal als Rechtsreferendar Praxiserfahrungen sammeln konnte, sein Werk „einen Wegweiser für die Praxis“ betitelt, wenn auch nur als Untertitel, löst dies zunächst einmal Mißtrauen aus.
Nach der Lektüre der ersten Seiten des Büchleins verfliegen diese Bedenken aber schnell: Hier war offenbar jemand am Werk, der mit erstaunlichem Gefühl für Belange der täglichen Rechtsanwendung an die Sache heranging, und der unter Beweis stellt, daß er das neue Bundes-Bodenschutzgesetz mit unermüdlicher Beflissenheit aufgearbeitet hat. Dabei kamen ihm einschlägige Praktika, hilfreiche Kontakte zu Behördenvertretern und Rechtswissenschaftlern, die den Austausch nicht scheuten, zugute.
Das Buch enthält insbesondere zahlreiche Hilfestellungen, die selbst der im Recht der Altlasten versierte Rechtspraktiker gerne aufgreift. Dies gilt insbesondere für die aufwendige Übersicht über die Weitergeltung bestehender Landesaltlasten - und bodenschutzgesetze, die – gemessen am aktuellen Stand der einschlägigen Literatur - wohl einzigartig ist. Ein weiteres „Highlight“ bilden die Ausführungen zur vermeintlichen Rechtswidrigkeit der Verwaltungspraxis in Hessen, wo „Altlasten“ nach wie vor, d.h. ohne Rücksicht auf bundesweite Regelungen im Bodenschutzgesetz, per Verwaltungsakt förmlich festgestellt werden.
Auch im übrigen bereichert Jaeschkes Abhandlung, die umweltpolitische Betrachtungen nicht scheut, die längst nicht ausgestandene Diskussion.
- Dr. Horst Schlemminger -
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